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   VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375   

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https://dejure.org/2010,69764
VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375 (https://dejure.org/2010,69764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375 (https://dejure.org/2010,69764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. September 2010 - 15 ZB 09.2375 (https://dejure.org/2010,69764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Betrieb einer Diskothek im Tanzsaal einer Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2001 (BRS 64 Nr. 73), auf die der Kläger sich ebenfalls beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1998 - 8 S 2192/98

    Jugendzentrum - zur Vergnügungsstätte iSd BauNVO § 6 Abs 2 Nr 8

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375
    Gemessen daran hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Jugendzentrum, in dem regelmäßig Disko-Abende veranstaltet werden sollten, nicht als Diskothek im Sinne einer Vergnügungsstätte eingestuft, weil es nicht kommerziell, sondern von einem gemeinnützigen Verein betrieben werde und die Jugendarbeit mit sozialpädagogischem Anspruch im Vordergrund stehe (VGH BW vom 19.10.1998 BauR 1999, 1278).
  • VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428

    Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und

    Mit der Befugnis zur Nutzungsuntersagung ergibt sich damit auch das Recht des Beklagten, die Beseitigung der zur rechtswidrigen Nutzung führenden Hebebühne anzuordnen (BayVGH v. 19.11.2007 a. a. O., BayVGH, B. v. 6.9.2010, 15 ZB 09.2375, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit des Betriebs einer Diskothek

    Insoweit steht es außer Frage, dass die Umwandlung einer Gastwirtschaft mit Tanzsaal in eine Diskothek ohne weiteres als gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtige Nutzungsänderung anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.9.2010 - 15 ZB 09.2375 - juris Rn. 16f.; BVerwG, B.v. 11.7.2001 -4 B 36/01 - juris Rn. 7f.).
  • VG München, 23.09.2015 - M 9 K 14.4906

    Werkstattnutzung in genehmigter Garage unzulässig - Anordnung der Entfernung

    Die Befugnis, einen Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehende Nutzung zu untersagen, umfasst die Befugnis, die Beseitigung von Einrichtungen anzuordnen, deren Vorhalten zu einer Fortsetzung der zu untersagenden Nutzung führt (vgl. BayVGH, B. v. 6.9.2010 - 15 ZB 09.2375 - juris Rn. 18; U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Würzburg, 10.10.2013 - W 5 K 11.1207

    Bescheidungsklage; Nutzungsuntersagung; Kulturraum in Feuerwehrstützpunkt; Disko-

    Lärmmessungen sind im Übrigen nur Momentaufnahmen und deshalb nicht genauer als Berechnungen auf der Grundlage der einschlägigen technischen Regelwerke (BayVGH, B.v. 6.9.2010 Nr. 15 ZB 09.2375).
  • VG München, 22.06.2016 - M 9 K 14.5363

    Anordnung zur Beseitigung einer Hebebühne im Rahmen einer Nutzungsuntersagung

    Die Befugnis, eine im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehende Nutzung einer baulichen Anlage zu untersagen, umfasst auch die Befugnis, die Beseitigung von Einrichtungen anzuordnen, deren Vorhaltung zu einer Fortsetzung der zu untersagenden Nutzung führt (VG München, U. v. 23.09.2015 - M 9 K 14.4906 - BayVGH, B.v. 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375 -, juris, Rd. 18; U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rd. 23 ff.) .
  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.667

    Vorbescheid; Spielhalle (nicht kerngebietstypisch); faktisches Mischgebiet

    Für die von der Klägerin behauptet Nutzung als Diskothek - dann würde eine Vergnügungsstätte vorgelegen haben (vgl. BayVGH v. 6.9.2010 Az.: 15 ZB 09.2375 - juris) - fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten.
  • VG Ansbach, 22.02.2017 - AN 9 K 15.02098

    Erfolglose Feststellungsklage zur Reichweite einer Baugenehmigung - Nutzung eines

    Der Betrieb einer Diskothek stellt keine reine Intensivierung der Nutzung des Tanzsaals für mit dem Gaststättenbetrieb zusammenhängende Tanzveranstaltungen dar, da bei einer Diskothek mit jüngeren Besuchern, lauterer Musik, mehr Verkehr und - wie hier auch - häufigerem Betrieb zu rechnen ist (vgl. VGH, B.v. 6.9.2010 - 15 ZB 09.2375).
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